Das DWP kann die Zahlungen des Universal Credit in „außergewöhnlichen Fällen“ um bis zu 15 % kürzen.

Das britische Arbeits- und Rentenministerium (Department for Work and Pensions , DWP ) warnt, dass die Leistungen Universal Credit und Pension Credit, wichtige finanzielle Stützen für viele Menschen in Großbritannien, in seltenen Fällen um 5 bis 15 Prozent gekürzt werden könnten. Diese Kürzungen, sogenannte „Drittparteienabzüge“, erfolgen, wenn Leistungsempfänger unbezahlte Schulden wie Gerichtskosten, Mietrückstände, Gemeindesteuern oder Rechnungen von Versorgungsunternehmen haben.
In der Regel erfolgt dieser Abzug mit einem festen Satz, bis die ausstehenden Schulden beglichen sind. Maximal drei Schulden können gleichzeitig auf diese Weise eingetrieben werden. Bei Bezug von Universal Credit werden 5 % der Sozialleistung für jede ausstehende Schuld abgezogen. Bei Mietrückständen kann dieser Betrag jedoch auf 10 % bis 15 % steigen.
Empfänger anderer Sozialleistungen , darunter einkommensabhängiges Arbeitslosengeld II (JSA), einkommensabhängige Erwerbsminderungsrente (ESA) und Sozialhilfe, könnten ebenfalls mit einer wöchentlichen Kürzung von 4,55 £ pro ausstehender Schuld konfrontiert werden. Die Liste der Betroffenen des DWP lautet wie folgt:
- Universal Credit
- Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld (JSA)
- Einkommensabhängige Erwerbsminderungsrente (ESA)
- Einkommensbeihilfe
- Rentengutschrift
Abzüge von Dritten werden in der Regel von Organisationen beantragt, denen eine Einzelperson Geld schuldet. Diese Anträge werden vom DWP (Department for Work and Pensions) in Ausnahmefällen genehmigt, wenn eine Organisation alle anderen Möglichkeiten zur Eintreibung des ausstehenden Geldes ausgeschöpft hat, berichtet Lancs Live .
„Sie erfahren per Brief oder in Ihrem Universal Credit-Journal, wie viel abgezogen wird“, erklärt das DWP in seinem Rat. „…Wenn Sie mehr als den festgelegten Zinssatz zur Tilgung Ihrer Schulden zahlen möchten, müssen Sie dies mit dem Unternehmen, dem Sie Geld schulden, vereinbaren.“
Abbuchungen von Drittanbietern für „Energieschulden“ – also ausstehende Zahlungen für Gas und Strom – werden üblicherweise als Fuel Direct bezeichnet. Briten, die ihre offenen Rechnungen begleichen möchten, können sich auch an ihren Energieversorger wenden, um Abbuchungen für ihren Energieverbrauch zu vereinbaren.
Das DWP fügt hinzu: „Wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um Abbuchungen für Ihre laufenden Rechnungen einzurichten. Er benötigt Ihre Zustimmung, um dies für Sie zu beantragen. Sie können Ihre Zustimmung telefonisch erteilen. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich.“
Vereinbaren Sie mit Ihrem Leistungsempfänger einen Betrag, der Ihre Energiekosten deckt. Sie können die Abbuchungen für laufende Rechnungen jederzeit stoppen. Wenden Sie sich dazu an die Stelle, die Ihre Leistungen auszahlt.
„Wenn Sie Ihre Gas- und Stromzahlungen einstellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Energieversorger, um eine alternative Zahlungsmethode zu vereinbaren. Wenn Sie den Zahlungsbetrag ändern möchten, kontaktieren Sie bitte ebenfalls Ihren Versorger.“
„Wenn Sie Schulden haben, sich aber keine weiteren Abzüge von Ihren Sozialleistungen leisten können, kann Ihnen Ihr Anbieter Auskunft darüber geben, welche Hilfen für Menschen mit niedrigem Einkommen verfügbar sind. Möglicherweise kann er eine andere Zahlungsweise für Sie vereinbaren.“
Wenn Sie mit den von Ihren Leistungen vorgenommenen Abzügen nicht einverstanden sind, können Sie eine obligatorische Überprüfung beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach der finanziellen Entscheidung gestellt werden und Sie müssen einen triftigen Grund dafür angeben.
Dies könnte folgende Szenarien umfassen:
- Sie sind mit den Gründen für die Entscheidung nicht einverstanden.
- Sie möchten die Entscheidung erneut überprüfen lassen.
- Sie glauben, dass der Entscheidung ein Fehler zugrunde liegt oder Beweise übersehen wurden.
„Manche Entscheidungen können nicht neu aufgerollt werden. Gegen andere kann direkt Berufung eingelegt werden“, fügt das DWP hinzu. „In Ihrem ursprünglichen Bescheid steht, ob dies auf Sie zutrifft.“
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des DWP.
Daily Mirror




